Den Job kündigen – eine folgenreiche Entscheidung
Das Job Kündigen stellt meistens eine große Veränderung im Leben eines Arbeitnehmers dar und ist mit zahlreichen Hürden und Problemen verbunden. Einerseits handelt es sich bei dem Schritt um einen gravierenden Einschnitt in das Privatleben eines Menschen, andererseits sind zahlreiche formale Aspekte und bürokratische Eigenheiten zu beachten. Dennoch gibt es zahlreiche Gründe, die eine Kündigung unumgänglich machen. Hierunter fallen verschiedenste persönliche Ursachen, zum Beispiel ein Umzug, ein Krankheitsfall oder Unzufriedenheit mit der Arbeitsstelle, sowie berufliche Gründe, etwa ein besseres Jobangebot. Nachfolgend sollen wertvolle Hinweise und Erläuterungen geliefert werden, wie die schwierige Situation einer Kündigung der Arbeitsstelle am besten zu meistern ist.
Das Kündigungsschreiben
Hat man sich endgültig entschieden und möchte den Job kündigen, sollte der Arbeitgeber schnellstmöglich informiert werden. Dies dient vor allem dazu, die Kündigungsfrist zu wahren. Besonders wenn eine neue Stelle in Aussicht steht, bei der man sofort beginnen möchte, erscheint eine fristlose Kündigung durchaus verlockend. In aller Regel ist diese Möglichkeit jedoch vertraglich ausgeschlossen, sodass man den Entschluss so zeitig wie möglich kommunizieren sollte.
Formale und rechtliche Aspekte
Dies geschieht in der Regel auf zwei Wegen. Einerseits kann man ein Kündigungsgespräch führen, bei dem man seinem Chef die Gründe für das Job Kündigen darlegt. Weitaus wichtiger ist jedoch das Kündigungsschreiben. Dieses konstituiert im Gegensatz zum Kündigungsgespräch einen juristischen Akt, auf den sich später in Streitfällen auch berufen werden kann. Dabei müssen jedoch zahlreiche formale Kriterien berücksichtigt werden. Am wichtigsten: Das Schreiben muss handschriftlich unterschrieben sein und in Papierform vorliegen. Es handelt sich dabei um eine empfangsbedürftige und einseitige Willenserklärung. Ihre Gültigkeit hängt somit nicht von der Zustimmung der anderen Partei (dem Arbeitgeber) ab. Allerdings muss der Arbeitnehmer dafür Sorge tragen, dass das Schreiben in ordnungsgemäßer Form und den inhaltlichen Anforderungen entsprechend beim Vertragspartner ankommt. Kündigungen per E-Mail, WhatsApp oder SMS wären juristisch ungültig; das Arbeitsverhältnis würde in diesen Fällen also einfach fortbestehen.
Zu beachten ist außerdem, dass man ein Kündigungsschreiben erst dann einreichen sollte, wenn man bereits eine neue Arbeitsstelle gefunden hat. Andernfalls kann die Bundesagentur für Arbeit eine bis zu zwölfwöchige Sperrfrist für den Erhalt von Arbeitslosengeld verhängen. Dieser Schritt ist zwar kein Automatismus, wird jedoch meistens tatsächlich ergriffen.
Inhaltliche Aspekte
Weiterhin sollte auf jeden Fall das Kündigungsdatum vermerkt werden – andernfalls ist nicht klar, ab welchem Zeitpunkt sie Rechtsgültigkeit erlangt. In der Formulierung sind blumige und langwierige Ausdrücke zu vermeiden. Der Sachverhalt sollte möglichst knapp und direkt geschildert werden. Die Kündigung muss den Namen und die vollständige Adresse der kündigenden Person sowie des Arbeitgebers enthalten. Bei der Anrede sind allgemeine Ausdrücke („Sehr geehrte Damen und Herren“ etc.) tunlichst zu vermeiden. Hier sollte entweder direkt der Arbeitgeber oder der Leiter der Personalabteilung angesprochen werden. Die Erklärung der Kündigungsabsicht selbst erfolgt in einem Satz, und zwar klipp und klar. Konjunktive oder doppeldeutige Formulierungen haben hier nichts zu suchen! Außerdem muss der letzte reguläre Arbeitstag genannt werden, welcher sich aus der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist ergibt. Nur falls eine fristlose Kündigung möglich sein sollte, kann der letzte Arbeitstag mit dem Kündigungsdatum koinzidieren. Schließlich sollte der Arbeitgeber darum gebeten werden, den Eingang des Kündigungsschreibens schriftlich zu bestätigen.
Die richtige Zustellung der Kündigung
Das wichtigste, das bei der Zustellung des Kündigungsschreibens zu beachten ist, ist das Eingangsdatum. Dieses, und nicht etwa der Tag, an dem das Schreiben verfasst wurde, ist rechtlich entscheidend. Dabei gilt der Grundsatz, dass die kündigende Person die alleinige Verantwortung für eine erfolgreiche Zustellung trägt. Der sicherste Weg besteht fraglos darin, die Kündigung persönlich zu übergeben. Meistens vermittelt dies einen souveränen Eindruck und symbolisiert gute Beziehungen zur Firma. Immerhin erwartet man ja normalerweise noch ein Arbeitszeugnis von der ehemaligen Arbeitsstelle und sollte deshalb bis zuletzt den persönlichen Kontakt suchen. Selbstverständlich kann jedoch auch per Post, hier am besten mittels eines Einwurf-Einschreibens, gekündigt werden.
Kündigungsschreiben Arbeitsvertrag Vorlagen zum Download
Beispiel-Text Kündigungsschreiben Arbeitsvertrag:
Ihr Name, Straße, PLZ Ort, Datum
Anrede Empfänger
Firmenname
Straße
PLZ Ort
Kündigung des Arbeitsvertrags vom TT.MM.JJJJ
zur Personalnummer: …………
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den o.g. Arbeitsvertrag unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist zum TT.MM.JJJJ bzw. vorsorglich zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
(Darüber hinaus beantrage ich die verbleibenden xx Tage meines Urlaubes zum Ende meiner Vertragslaufzeit. Dadurch ergibt sich der TT.MM.JJJJ als mein letzter Arbeitstag ergibt.)
Schicken Sie mir bitte meine Arbeitspapiere und ein qualifiziertes Zeugnis an die obige Adresse.
Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit. Ich wünschen Ihnen und dem ganzen Unternehmen eine weiterhin erfolgreiche Zukunft.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Name
Arbeitsvertrag kündigen Word Download
Arbeitsvertrag kündigen PDF Download
Fazit
Richtig zu kündigen stellt kein Problem dar, wenn einige Spielregeln beachtet werden. Einerseits muss die Kündigungsfrist berücksichtigt werden, andererseits muss das Kündigungsschreiben einer Reihe inhaltlicher und formaler Anforderungen genügen. Man sollte einen solchen Schritt ausreichend abwägen und dann strategisch und überlegt vorgehen, um sich nicht in juristischen Fallstricken zu verheddern.
Den Job kündigen – eine folgenreiche Entscheidung
Das Job Kündigen stellt meistens eine große Veränderung im Leben eines Arbeitnehmers dar und ist mit zahlreichen Hürden und Problemen verbunden. Einerseits handelt es sich bei dem Schritt um einen gravierenden Einschnitt in das Privatleben eines Menschen, andererseits sind zahlreiche formale Aspekte und bürokratische Eigenheiten zu beachten. Dennoch gibt es zahlreiche Gründe, die eine Kündigung unumgänglich machen. Hierunter fallen verschiedenste persönliche Ursachen, zum Beispiel ein Umzug, ein Krankheitsfall oder Unzufriedenheit mit der Arbeitsstelle, sowie berufliche Gründe, etwa ein besseres Jobangebot. Nachfolgend sollen wertvolle Hinweise und Erläuterungen geliefert werden, wie die schwierige Situation einer Kündigung der Arbeitsstelle am besten zu meistern ist.
Das Kündigungsschreiben
Hat man sich endgültig entschieden und möchte den Job kündigen, sollte der Arbeitgeber schnellstmöglich informiert werden. Dies dient vor allem dazu, die Kündigungsfrist zu wahren. Besonders wenn eine neue Stelle in Aussicht steht, bei der man sofort beginnen möchte, erscheint eine fristlose Kündigung durchaus verlockend. In aller Regel ist diese Möglichkeit jedoch vertraglich ausgeschlossen, sodass man den Entschluss so zeitig wie möglich kommunizieren sollte.
Formale und rechtliche Aspekte
Dies geschieht in der Regel auf zwei Wegen. Einerseits kann man ein Kündigungsgespräch führen, bei dem man seinem Chef die Gründe für das Job Kündigen darlegt. Weitaus wichtiger ist jedoch das Kündigungsschreiben. Dieses konstituiert im Gegensatz zum Kündigungsgespräch einen juristischen Akt, auf den sich später in Streitfällen auch berufen werden kann. Dabei müssen jedoch zahlreiche formale Kriterien berücksichtigt werden. Am wichtigsten: Das Schreiben muss handschriftlich unterschrieben sein und in Papierform vorliegen. Es handelt sich dabei um eine empfangsbedürftige und einseitige Willenserklärung. Ihre Gültigkeit hängt somit nicht von der Zustimmung der anderen Partei (dem Arbeitgeber) ab. Allerdings muss der Arbeitnehmer dafür Sorge tragen, dass das Schreiben in ordnungsgemäßer Form und den inhaltlichen Anforderungen entsprechend beim Vertragspartner ankommt. Kündigungen per E-Mail, WhatsApp oder SMS wären juristisch ungültig; das Arbeitsverhältnis würde in diesen Fällen also einfach fortbestehen.
Zu beachten ist außerdem, dass man ein Kündigungsschreiben erst dann einreichen sollte, wenn man bereits eine neue Arbeitsstelle gefunden hat. Andernfalls kann die Bundesagentur für Arbeit eine bis zu zwölfwöchige Sperrfrist für den Erhalt von Arbeitslosengeld verhängen. Dieser Schritt ist zwar kein Automatismus, wird jedoch meistens tatsächlich ergriffen.
Inhaltliche Aspekte
Weiterhin sollte auf jeden Fall das Kündigungsdatum vermerkt werden – andernfalls ist nicht klar, ab welchem Zeitpunkt sie Rechtsgültigkeit erlangt. In der Formulierung sind blumige und langwierige Ausdrücke zu vermeiden. Der Sachverhalt sollte möglichst knapp und direkt geschildert werden. Die Kündigung muss den Namen und die vollständige Adresse der kündigenden Person sowie des Arbeitgebers enthalten. Bei der Anrede sind allgemeine Ausdrücke („Sehr geehrte Damen und Herren“ etc.) tunlichst zu vermeiden. Hier sollte entweder direkt der Arbeitgeber oder der Leiter der Personalabteilung angesprochen werden. Die Erklärung der Kündigungsabsicht selbst erfolgt in einem Satz, und zwar klipp und klar. Konjunktive oder doppeldeutige Formulierungen haben hier nichts zu suchen! Außerdem muss der letzte reguläre Arbeitstag genannt werden, welcher sich aus der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist ergibt. Nur falls eine fristlose Kündigung möglich sein sollte, kann der letzte Arbeitstag mit dem Kündigungsdatum koinzidieren. Schließlich sollte der Arbeitgeber darum gebeten werden, den Eingang des Kündigungsschreibens schriftlich zu bestätigen.
Die richtige Zustellung der Kündigung
Das wichtigste, das bei der Zustellung des Kündigungsschreibens zu beachten ist, ist das Eingangsdatum. Dieses, und nicht etwa der Tag, an dem das Schreiben verfasst wurde, ist rechtlich entscheidend. Dabei gilt der Grundsatz, dass die kündigende Person die alleinige Verantwortung für eine erfolgreiche Zustellung trägt. Der sicherste Weg besteht fraglos darin, die Kündigung persönlich zu übergeben. Meistens vermittelt dies einen souveränen Eindruck und symbolisiert gute Beziehungen zur Firma. Immerhin erwartet man ja normalerweise noch ein Arbeitszeugnis von der ehemaligen Arbeitsstelle und sollte deshalb bis zuletzt den persönlichen Kontakt suchen. Selbstverständlich kann jedoch auch per Post, hier am besten mittels eines Einwurf-Einschreibens, gekündigt werden.
Kündigungsschreiben Arbeitsvertrag Vorlagen zum Download
Beispiel-Text Kündigungsschreiben Arbeitsvertrag:
Ihr Name, Straße, PLZ Ort, Datum
Anrede Empfänger
Firmenname
Straße
PLZ Ort
Kündigung des Arbeitsvertrags vom TT.MM.JJJJ
zur Personalnummer: …………
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den o.g. Arbeitsvertrag unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist zum TT.MM.JJJJ bzw. vorsorglich zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
(Darüber hinaus beantrage ich die verbleibenden xx Tage meines Urlaubes zum Ende meiner Vertragslaufzeit. Dadurch ergibt sich der TT.MM.JJJJ als mein letzter Arbeitstag ergibt.)
Schicken Sie mir bitte meine Arbeitspapiere und ein qualifiziertes Zeugnis an die obige Adresse.
Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit. Ich wünschen Ihnen und dem ganzen Unternehmen eine weiterhin erfolgreiche Zukunft.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Name
Arbeitsvertrag kündigen Word Download
Arbeitsvertrag kündigen PDF Download
Fazit
Richtig zu kündigen stellt kein Problem dar, wenn einige Spielregeln beachtet werden. Einerseits muss die Kündigungsfrist berücksichtigt werden, andererseits muss das Kündigungsschreiben einer Reihe inhaltlicher und formaler Anforderungen genügen. Man sollte einen solchen Schritt ausreichend abwägen und dann strategisch und überlegt vorgehen, um sich nicht in juristischen Fallstricken zu verheddern.